Ethnos Stiftung Bildung. Weltweit. Ermöglichen.
Ein Arbeitsbereich für Projekte der sprachlichen Bildung des Wycliff e. V.
Schwerpunkt und Ziele
Wir setzen uns weltweit für die Erforschung von Sprachen ein und ermöglichen es Menschen jeden Alters, diese zu erlernen. Neben der Sprachforschung und Alphabetisierung konzipieren unsere Teams aus Sprach- und Kulturwissenschaftlern altersgerechte und kulturkonforme Leselernkurse. Mädchen und Frauen wird der Zugang zu Bildung ermöglicht, denn dies ist ihnen immer noch in vielen Ländern verwehrt. Die Teams arbeiten dabei eng mit einheimischen Muttersprachlern zusammen, die sie auch für diese Aufgaben ausbilden.
Was uns bewegt
Analphabetismus
Ethnische Minderheiten
Viele Sprachgruppen weltweit haben keine eigene Schrift in ihrer Sprache. Wir arbeiten sprachwissenschaftlich für Volksgruppen, damit die Menschen in ihrer Muttersprache lesen und schreiben lernen. Dies führt zu einer unglaublichen Wertschätzung ihrer Sprache und Herkunft und verhindert, dass Sprachen verloren gehen, die immer noch von vielen Menschen gesprochen werden.
Ethnische Minderheiten
Viele Sprachgruppen weltweit haben keine eigene Schrift in ihrer Sprache. Wir arbeiten sprachwissenschaftlich für Volksgruppen, damit die Menschen in ihrer Muttersprache lesen uns schreiben lernen. Dies führt zu einer unglaublichen Wertschätzung ihrer Sprache und Herkunft und verhindert, dass Sprachen verloren gehen, die immer noch von vielen Menschen gesprochen werden.
Bildung ermöglichen - Ihr Beitrag
Mit der Ethnos Stiftung bieten wir einen Rahmen für Unterstützer, denen Bildung ein Herzensanliegen ist.
Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Wahl, wie Sie sich am Engagement von Ethnos beteiligen können:
Zustiftungen
- in den Kapitalstock der Ethnos Stiftung
Spenden
- an die Ethnos Stiftung
Zustiftungen zum Kapitalstock der Ethnos Stiftung
Zustiftungen zum Kapitalstock der Ethnos Stiftung sind ab 5.000 Euro möglich. Dieser Betrag bleibt ungeschmälert erhalten, da das Stiftungskapital nicht für Projekte verwendet werden darf, sondern lediglich die Zinserträge, die das Stiftungskapital erwirtschaftet.
Förderung durch Finanzbehörden
Die Finanzbehörden fördern Zustiftungen zum Kapitalstock einer Stiftung in besonderem Maß: Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG). Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung können in Höhe von bis zu 1 Million Euro pro Person steuerlich abgesetzt werden. Eheleute können den Betrag doppelt geltend machen, insgesamt also bis zu 2 Millionen Euro. Der steuerliche Abzug kann über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt erfolgen. Diese Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs besteht auch für eine Zustiftung, wenn also Vermögen in eine bereits bestehende Stiftung eingebracht wird.
Spenden an die Ethnos Stiftung
- für Privatpersonen in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder
- für Unternehmen in Höhe von 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Dieser Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig, d.h. eine Spende kann zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden - beispielsweise in einem späteren, einkunftsstarken Jahr.
Über den Tod hinaus
Geben Sie Menschen eine Stimme
Besonders wirkungsvoll können Sie uns unterstützen, indem Sie die Ethnos Stiftung in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken oder als Erben einsetzen. Denn als gemeinnützig anerkannte Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer genauso befreit wie von der Schenkungssteuer. So kann Ihr Vermögen für viele Menschen zum Segen werden, denn Sie verhelfen ihnen mit Ihrem Vermächtnis zu einer eigenen Sprache und zu den Möglichkeiten, diese auch in geschriebener Form zu erlernen.
- Befreiung von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Zuwendungen per Testament oder zu Lebzeiten an die Ethnos Stiftung als steuerbegünstigte Stiftung sind auf Seiten des Stifters steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG). Diese Befreiung gilt auch für den Fall, dass ein Erbe oder Beschenkter die Erbschaft bzw. die Schenkung innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer einer Stiftung zuwendet (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
So bleibt Ihr aufgebautes Vermögen ungeschmälert erhalten und trägt reiche Früchte, indem es uns ermöglicht, weltweit wichtige Bildungsprojekte und sprachwissenschaftliches Arbeiten umzusetzen.
Ansprechpartner/Beratung
Ansprechpartner/
Beratung
- Antje Becker
- +49 2736 297126
- antje.becker@wycliff.de